Die Vorwürfe des Klägers an die Adresse der Betriebsleiterin erstaunten den Gemeinderat. Zu keinem Zeitpunkt hätten sich der Kläger oder andere Mitarbeiter des Hallenbades über die Betriebsleiterin beschwert, auch nicht nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses. Dass sich nun ehemalige Mitarbeitende mit dem Kläger gegen die Betriebsleiterin solidarisierten, sei bedauerlich und zeuge von unsachlicher Hetze. Der Gemeinderat habe keinerlei Hinweise für ein Fehlverhalten der Betriebsleiterin.