Entgegen der Darstellung des Klägers habe ihn der Gemeinderat sehr wohl angehört. Bei einem Gespräch mit dem Gemeindeammann, dem Gemeindeschreiber und der Betriebsleiterin vom 25. März 2021 habe der Kläger Gelegenheit erhalten, seine Sicht der Dinge darzulegen. In der Folge habe er sein Anstellungsverhältnis mit Schreiben vom 30. März 2021 per Ende Juni 2021 gekündigt.