Beim Mitarbeitergespräch vom 4. Juni 2020 sei dem Kläger klar erläutert worden, der Betrieb wolle nicht, dass er "liegengebliebene" Eintrittskarten zur Legitimation von Eintritten weiterverwende. Mit Entscheid vom 3. Februar 2020 habe es der Gemeinderat auch abgelehnt, den Familienangehörigen der Badmeister einen vergünstigten Tarif zu gewähren. Allein schon deswegen hätte dem Kläger klar sein müssen, dass auch dieser Personenkreis eine normale Eintrittskarte zu lösen und den Eintritt zu bezahlen habe.