den Bedürfnissen von Kundinnen und Kunden orientiert hätten. Am 2. Juni 2020 habe die Betriebsleiterin festgestellt, dass der Kläger über die Mittagszeit eingestempelt gewesen sei, obwohl er im Blockhaus Zeitung gelesen habe. Ausgestempelt habe er erst, als er realisiert habe, dass er erwischt worden sei. Dieses Vorkommnis sei an der Teamsitzung vom 5. Juni 2020 thematisiert worden. Ferner habe der Kläger ohne Absprache mit der Betriebsleitung Dienste abgetauscht, um sich dadurch Vorteile durch zusätzliche Kompensationsmöglichkeiten zu verschaffen.