nicht in ihre Arbeit eingeführt. Des Weiteren habe er Störungsprotokolle entgegen kantonaler Vorgaben nicht ausgefüllt, die Wasserproben nicht regelmässig durchgeführt, die Rückspülung der Filter unterlassen, seine Mithilfe bei der Anlieferung von Betriebsgeräten/-maschinen (z.B. Wetrock) verweigert, Reinigungsprotokolle nicht visiert, die stündliche Reinigung vernachlässigt, Baderegeln nicht durchgesetzt, stets eine auffällig lange Reaktionszeit an den Tag gelegt (was auch Kunden bezeugen könnten) und sei bei seiner Aufsicht meistens nur im Badmeisterraum gesessen, während sich die anderen Badmeister viel aktiver am Geschehen beteiligt und an