Weise den Betrieb finanziell geschädigt. Seine Vorgesetzte (die Betriebsleiterin) habe er dazu belogen und das Vertrauen des Gemeinderats in ihn erschüttert. Dennoch habe der Gemeinderat als verantwortungsbewusster Arbeitgeber die jahrelangen guten Arbeitsleistungen des Klägers anerkannt und viele seiner Anpassungsvorschläge für das Arbeitszeugnis berücksichtigt. Das signifikant ungenügende Verhalten des Klägers in der Phase ab dem 1. Januar 2020 dürfe jedoch im Arbeitszeugnis nicht unerwähnt bleiben. Dafür habe der Gemeinderat mit dem beanstandeten Passus eine bewusst moderate Formulierung ("Brückentechnik") gewählt.