3. Dagegen bringt die Beklagte vor, mit seinem Verhalten habe der Kläger des Öfteren gezeigt, dass er die per 1. Januar 2020 eingeführte Reorganisation des Hallenbadbetriebs missbillige. Das habe zu Führungsgesprächen zwischen ihm und der neuen Betriebsleiterin sowie zur Abmahnung des Klägers vom 19. Februar 2021 wegen diverser Regelverstösse geführt. Um seiner Familie gratis Eintritte ins Hallenbad zu gewähren, habe er eine auf einen fiktiven Benutzer ausgestellte Eintrittskarte verwendet und auf diese -8-