Ihm (dem Kläger) sei es stets gelungen, sein Wissen und seine Erfahrung in dem im Betrieb praktizierten kooperativen Stil einzubringen. Er sei als sehr freundlich und hilfsbereit wahrgenommen worden und auch die Badegäste und jene Personen, die mit ihm zu tun gehabt hätten, hätten seine umgängliche Art und seinen kooperativen Stil sehr gut gemocht. Auch habe er sich stets in den Betrieb eingebracht, was ehemalige Arbeitskollegen (E. und F.) bezeugen könnten.