6. Mit Eingabe vom 1. April 2022 nahm der Kläger zu Vorbringen in der Duplik Stellung. C. 1. An der Verhandlung vom 7. April 2022 hörte das Verwaltungsgericht E. und F. (ehemalige Arbeitskollegen des Klägers im Hallenbad Q.) als Zeugen an. Der Kläger und seitens der Beklagten G. (Betriebsleiterin des Hallenbads Q.), D. (Gemeindeammann) sowie C. (Gemeindeschreiber) wurden als Partei bzw. Parteivertreter zur Sache befragt. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zu einer abschliessenden Stellungnahme zum Beweisergebnis. 2. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: