4. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 26. Januar 2022 wurde zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung auf den 7. April 2022 vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Parteien -4- über das Beweisthema der Befragung und die Beweislastverteilung aufgeklärt. Des Weiteren wurde die Beklagte aufgefordert, das Personalreglement der Gemeinde Q. vom 19. Juni 2015 sowie die den Kläger betreffenden Mitarbeiterbeurteilungsbogen 2017 und 2020 (letzterer vom 4. Juni 2020) vollständig einzureichen. 5. Die Beklagte reichte am 27. und 28. Januar 2022 die angeforderten Unterlagen nach.