Herr A. verlässt die Gemeinde Q. per 30. Juni 2021 auf eigenen Wunsch. Wir danken ihm für seine wertvolle Arbeit und wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute. Q., 30. Juni 2021 2. Alles unter Kosten und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beklagten. 2. Mit Klageantwort (Protokollauszug) vom 18. Oktober 2021 beantragte die Gemeinde Q. die Abweisung der Klage, soweit darauf einzutreten sei. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 5. November 2021; Duplik vom 22. November 2021) hielten die Parteien an ihren Anträgen fest.