3. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 8'000.00 zu vier Fünfteln mit Fr. 6'400.00 zu ersetzen. Zustellung an: die Klägerin (Vertreter) die Beklagte (Vertreter) Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten