Somit ist die Beklagte in teilweiser Gutheissung der Klage zu verpflichten, der Klägerin als Entschädigung wegen widerrechtlicher und geschlechterdiskriminierender Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses Fr. 19'500.00 zuzüglich Zins zu 5% seit 31. Dezember 2021 zu bezahlen. III. 1. Bis zur im vorliegenden Fall nicht erreichten Streitwertgrenze von Fr. 30'000.00 erhebt das Verwaltungsgericht gemäss § 41a Abs. 1 PersG keine Verfahrenskosten.