2.3.2. Nach dem oben Ausgeführten könnte bereits der Entscheid des Gemeinderats Q., die beiden 50%-Stellen der Leitung Finanzen per 1. Januar 2022 (wieder) zu einer Vollzeitstelle Leiter/in Finanzen zusammenzulegen (Beschluss vom 31. Mai 2021 [Klagebeilage 9]), aus der Überlegung, die Kader- und Leitungsfunktionen der Gemeindeverwaltung Vollzeitbeschäftigten bzw. Beschäftigten mit einem Pensum von mindestens 80% vorzubehalten, indirekt geschlechterdiskriminierend gewesen sein, indem der Entscheid Teilzeitangestellten, zu denen überwiegend Frauen mit (Kinder-)Betreuungsaufgaben gehören, die Übernahme einer Kader- und