von 50% oder höchstens 60% hätte angeboten werden können (Protokoll, S. 22). Kein (der Klägerin zumutbares) Ersatzstellenangebot war der ihr angebotene Kompromiss, eine auf mindestens 80% aufgestockte Stelle als Leiterin Finanzen mit einem Pensum von 20% im Homeoffice erledigen zu können. Demzufolge erweist sich die Kündigung schon wegen des Fehlens eines sachlichen Kündigungsgrundes als materiell widerrechtlich. Zu prüfen bleibt, ob die Kündigung zusätzlich geschlechterdiskriminierend ist.