2.2.5.4. Aufgrund der oben beschriebenen Umstände ist es kaum vorstellbar, dass eine Vollzeitstelle im Vergleich zu zwei 50%-Stellen zu einem wesentlichen Effizienzgewinn oder einer besseren Leistungsfähigkeit führt. Gerade mit Bezug auf die Stellvertretung bei längeren Abwesenheiten oder die Qualitätssicherung durch Gewährleistung des Vier-Augen-Prinzips kann das Splitting-Modell sogar gewichtige Vorteile haben.