Ferner hätten sie sich regelmässig telefonisch miteinander ausgetauscht (Protokoll, S. 4). Die Klägerin ergänzte, dass im Bereich Steuerbezug 90% der Anfragen von Bürgern jeweils direkt von der Stellvertretung erledigt worden seien (Protokoll, S. 9 f.). Demgegenüber stützte der Gemeindepräsident seine nicht weiter belegte und konkretisierte Feststellung, dass die Kommunikation nach aussen sicher erschwert gewesen sei, auf Erfahrungen im Bereich der Stellvertretung des Gemeindeschreibers, der im Übrigen ein Vollzeitpensum innehatte (Protokoll, S. 19).