Selbst wenn einzelne Anfragen noch per Telefon eingehen und dazu eine Notiz zuhanden des jeweils anderen Stelleninhabers angefertigt werden muss, dürfte der dafür benötigte Zeitaufwand insgesamt nicht gross ins Gewicht fallen. Kommt hinzu, dass vor allem Kunden, die wiederkehrend mit der Finanzverwaltung zu tun haben, sich an die Präsenzzeiten der Inhaber von Teilzeitstellen gewöhnen. Gemäss den Zeugenaussagen von B. wurde bereits initial auf eine klare Abgrenzung der Aufgabengebiete der beiden Stelleninhaber Wert gelegt, damit alle Ansprechpartner wussten, wer wofür zuständig ist und seine Anfragen an die jeweils zuständige Person richtete (Protokoll, S. 3).