2.2.5.3. Was die angeblichen Schwierigkeiten bei der externen Kommunikation anbelangt, weist die Klägerin zu Recht darauf hin, dass Mails als heutzutage bevorzugtes Kommunikationsmittel weitergeleitet werden können, dringliche je nach Absprache allenfalls auch zur sofortigen Bearbeitung ausserhalb der vorgesehenen Präsenzzeiten. Selbst wenn einzelne Anfragen noch per Telefon eingehen und dazu eine Notiz zuhanden des jeweils anderen Stelleninhabers angefertigt werden muss, dürfte der dafür benötigte Zeitaufwand insgesamt nicht gross ins Gewicht fallen.