Die Klägerin bestätigte die Angaben ihres ehemaligen Stellenpartners betreffend Koordination ihrer Tätigkeit und fügte an, dass sie sich neben dem Lohnwesen auch beide um den Steuerbezug (mit Inkasso und Stundungsgesuchen) gekümmert hätten. Ausserdem hätten sie sich bei wichtigen Sachen im Sinne des Vier-Augen-Prinzips gegenseitig kontrolliert (Protokoll, S. 8). Einen nennenswerten Mehraufwand infolge eines erhöhten Koordinations- und Abstimmungsbedarfs zwischen den Stellenpartnern konnte sie nicht ausmachen. Unter dem neuen Führungsmodell seien weder mehr Überstunden geleistet worden noch Pendenzen angewachsen. Die Effizienz habe folglich nicht nachgelassen. Die Vorteile des neuen