Man gab dem neuen Führungsmodell mit anderen Worten nicht die benötigte Zeit, um sich in der Praxis einzuspielen und zu bewähren. An der Verhandlung vor Verwaltungsgericht wurde deutlich, dass der Gemeinderat offenbar nur auf entsprechendes Betreiben der Klägerin in die Stellenaufteilung eingewilligt hatte und dieser Lösung von Anfang an mit einer gehörigen Portion Skepsis begegnete (Protokoll, S. 3, 7, 15 und 17 f.).