Dass nicht negative Erfahrungen mit dem konkreten Jobsplitting der Auslöser für den Entscheid des Gemeinderats vom 31. Mai 2021 gewesen sein können, die unlängst aufgeteilten Stellen wieder zusammenzulegen, erhellt auch daraus, dass der Gemeinderat seinen Entschluss vom 17. August 2020, die Leitung Finanzen auf zwei Teilzeitstellen aufzuteilen (vgl. Klagebeilage 4), sogleich revidierte bzw. rückgängig machte, als B. seine Teilzeitstelle im März 2021 (auf Ende 2021) kündigte (Protokoll, S. 20). Zu diesem Zeitpunkt war die Klägerin gerade erst (per 22. März 2021) aus dem Mutterschaftsurlaub samt anschliessenden Ferien an den Arbeitsplatz zurückgekehrt (vgl. Klagebeilage 6).