Gemäss den Aussagen des Gemeindepräsidenten erhielt er in der Phase des Jobsplittings keine negativen Rückmeldungen (Protokoll, S. 19). Auch B. und die Klägerin wurden nicht mit negativen Rückmeldungen konfrontiert (Protokoll, S. 5 und 10). Der Gemeinderat wollte schlicht, dass Führungspositionen im Allgemeinen, darunter die Leitung der Abteilung Finanzen, aus Repräsentationsgründen mit Angestellten mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 80% besetzt werden, die an vier Arbeitstagen effektiv vor Ort erreichbar sind und entsprechend Präsenz markieren (Protokoll, S. 19 f.). - 19 -