Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sei es klar, dass Unternehmen ihren Kommunikationsaufwand reduzieren sollten, da dieser zum einen mit viel Zeit verbunden sei. Zum anderen gehe die Kommunikation über mehrere Stellen automatisch mit einem Informationsverlust einher. Worin genau der erhöhte Koordinationsaufwand (durch Planung und Absprachen) bestand, wird dagegen aus den Ausführungen der Beklagten in den Rechtsschriften nicht ohne weiteres ersichtlich, zumal auch sie davon spricht, dass die Aufgabengebiete der Klägerin und ihres Stellvertreters klar gegeneinander abgegrenzt gewesen seien (Duplik, S. 10, Rz. 33).