2.2.3. Erst im vorliegenden Prozess geht die Beklagte auf die Gründe ein, welche den Gemeinderat dazu bewogen haben, die beiden 50%-Stellen der Leiterin Finanzen und ihrer Stellvertretung per 1. Januar 2022 (wieder) zu einer Vollzeitstelle zusammenzulegen. Genannt werden in diesem Zusammenhang ein "erhöhter Koordinationsaufwand", eine "Erschwerung der externen Kommunikation" und ein Konfliktpotenzial zwischen den beiden Stelleninhabern (vgl. Duplik, S. 12, Rz. 37).