Ausserdem wiegen die ihr gegenüber begangenen Gehörsverletzungen in einer Gesamtbetrachtung auch deshalb nicht besonders schwer, weil sie in den Reorganisationsprozess einbezogen wurde und von der Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses nicht völlig überrascht worden sein kann, auch wenn sie bis zuletzt auf eine Weiterbeschäftigung hoffte. Die Reorganisation, die letztlich zur Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses führte, wurde nicht an ihr vorbeigeplant und ohne ihre Konsultation beschlossen.