2021 oder dem Hinweis auf die wahrscheinlich notwendig werdende Nachfolgeregelung für die von ihr besetzte Stelle als Leiterin Finanzen in der Mail des Gemeindeschreibers vom 3. Juni 2021 (Klagebeilage 11) mit einer Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses rechnete oder zumindest rechnen musste (vgl. Protokoll, S. 14), war ein korrekt anberaumtes Kündigungsgespräch mit Erläuterung der Auflösungsgründe und - modalitäten unter dem Gesichtspunkt ihres Anspruchs auf Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht entbehrlich.