Traktandiert war die Kündigung des Anstellungsverhältnisses der Klägerin eigentlich für die Gemeinderatssitzung vom 11. August 2021 (Klageantwortbeilage 7). An dieser Sitzung soll dann aber gemäss der Darstellung der Beklagten und des Gemeindepräsidenten an der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht höchstens ansatzweise über die Kündigung diskutiert bzw. beraten worden sein, wogegen der Kündigungsbeschluss erst an der Sitzung vom 23. August 2021 gefasst worden sei (Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungsgericht vom 19. Oktober 2022 [nachfolgend: Protokoll], S. 23). Unstreitig war die Klägerin an der Gemeinderatssitzung vom 11. August 2021 nicht anwesend (vgl. Protokoll, S. 11 f.).