Klägerin gegen die Zusammenlegung der Stellen angeführten Argumenten oder auch nur die Überlegungen des Gemeinderats dazu erkennen, weshalb er zu dieser Umstrukturierung geschritten ist. Die Gründe dafür haben sich erst im Laufe des vorliegenden Verfahrens herauskristallisiert, wobei die entsprechende Darstellung in den Rechtsschriften der Beklagten nicht unbedingt mit den Aussagen des Gemeindepräsidenten an der Parteibefragung vor Verwaltungsgericht kongruent ist (siehe dazu mehr in Erw. 2.2.5 hinten).