Spätestens mit Zustellung des Gemeinderatsbeschlusses vom 31. Mai 2021 (Klagebeilage 9) sei für die Klägerin klar ersichtlich gewesen, dass ihr Anstellungsverhältnis mit der Beklagten per 31. Dezember 2021 beendet und die Stelle der Leiterin Finanzen per 1. Januar 2022 neu ausgeschrieben würde, falls sie nicht bereit sein würde, ihr Arbeitspensum auf mindestens 80% (davon 20% im Home- Office) zu erhöhen. Mit der Ablehnung des Stellenangebots durch die Klägerin mit ihrem Schreiben vom 27. Juni 2022 (Klagebeilage 10) habe sich - 10 -