II. 1. 1.1. Die Klägerin rügt unter anderem, im Vorfeld der und mit der angefochtenen Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses mit Protokollauszug vom 23. August 2021 (Klagebeilage 12) sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 [BV; SR 101]) in mehrfacher Hinsicht verletzt worden. Zum einen sei sie vor dem Beschluss und der Aussprache der Kündigung nicht zur Kündigungsabsicht der Beklagten angehört worden. Zumindest habe man ihr keine wirksame Stellungnahme ermöglicht.