C. An der Verhandlung vom 19. Oktober 2022 hörte das Verwaltungsgericht B. (ehemaliger Stellvertreter Leiterin Finanzen) als Zeugen an. Danach befragte das Verwaltungsgericht die Klägerin und seitens der Beklagten C. (Gemeindepräsident) als Partei bzw. Parteivertreter. Alsdann erhielten die Parteien Gelegenheit zu Schlussvorträgen mit Stellungnahme zum Beweisergebnis. Im Anschluss an die Verhandlung hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: