4. Mit Verfügung des instruierenden Verwaltungsrichters vom 12. August 2022 wurden die Parteien auf den 19. Oktober 2022 zu einer mündlichen Verhandlung mit Partei- und Zeugenbefragung vorgeladen. Zusätzlich wurden die Parteien über die Beweislastverteilung aufgeklärt. Die Beklagte wurde ausserdem aufgefordert, die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 19. April 2021, von Anfang August 2021 (soweit vorhanden), vom 11. August 2021 und vom 23. August 2021 sowie die Traktandenliste zur Gemeinderatssitzung vom 23. August 2021 (mit Einschwärzung der übrigen Geschäfte) einzureichen, welcher Aufforderung die Beklagte mit Eingabe vom 1. September 2022 nachkam.