5. An der Sitzung vom 23. August 2021 beschloss der Gemeinderat, das Anstellungsverhältnis mit A. per 31. Dezember 2021 zu kündigen und liess ihr den entsprechenden Protokollauszug zukommen. 6. Mit Schreiben ihres Rechtsvertreters vom 7. September 2021 erhob A. beim Gemeinderat "Einsprache" gegen die Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses und forderte eine Entschädigung in Höhe von fünf Bruttomonatslöhnen, entsprechend Fr. 24'375.00. -3- B. 1. Am 22. September 2021 liess A. beim Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Einwohnergemeinde Q. einreichen, mit den Anträgen: