2. Ende März 2021 kündigte B. seine Anstellung als Stellvertreter Leiterin Finanzen per 31. Dezember 2021, um sein Arbeitspensum als Gemeindeschreiber in S. erhöhen zu können. 3. Am 31. Mai 2021 beschloss der Gemeinderat Q., die beiden 50%-Stellen (Leiter/in Finanzen und Stellvertretung) per 1. Januar 2022 (wieder) zusammenzulegen und die dadurch entstandene Stelle mit einem Pensum von 80 bis 100% vorab A. anzubieten. 4. Mit Schreiben an den Gemeinderat vom 27. Juni 2021 lehnte A. dieses Stellenangebot ab und äusserte ihre Enttäuschung über die Rücknahme des Entscheids vom 17. August 2020 mit der damaligen Stellenaufteilung.