2. Die verwaltungsrechtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 6'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von CHF 233.00, gesamthaft CHF 6'233.00, sind von der Klägerin zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Klägerin (Vertreterin) den Beklagten (DVI, Generalsekretariat) Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten