5. 5.1. Auszugehen ist somit von einer unbezifferten Forderungsklage mit einem Mindeststreitwert von Fr. 84'630.00. Die Klägerin verlangt die Ermittlung des Schadens ("Vereitelung der Nutzungsmöglichkeit der Baurechtsfläche während drei Jahren") durch einen gerichtlich bestellten Experten (Replik, Rz. III/5.1, 5.8).