Somit sind der Klage die Replikbegehren zu Grunde zu legen. Soweit die Klägerin in Replikbegehren Ziffer 4 im Übrigen an den Klagebegehren festhält, kann sich dieser Verweis lediglich noch auf Antrag 3 der Klageeingabe -7- beziehen (unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Beklagten). Dieser Antrag wird in der Replik nicht wiederholt.