Der A. AG, domiziliert in XXX, wurde ein selbständiges und dauerndes Baurecht bezüglich einer Fläche von 10'910 m2 mit einer Laufzeit bis 16. Mai 2038 (SDR Nr. B-1) eingeräumt. Sie nutzte die Baurechtsparzelle SDR B-1 jedoch nur teilweise. Die A. AG, die Ortsbürgergemeinde S. und die C. AG (Berechtigte der Baurechtsparzelle SDR B-2) einigten sich in der Folge darauf, die Baurechtsparzelle der A. AG zu verkleinern, aus der frei werdenden Fläche die Baurechtsparzelle SDR B-5 zu schaffen und diese der C. AG zuzuweisen. So wurde am 28. November 2017 "der Vertrag auf Aufteilung eines selbständigen und dauernden Baurechts/Neuumschreibung des selbständigen und dauernden Baurechts mit Handände-