Schliesslich sind auch keine Angaben vom Departement Finanzen und Ressourcen (DFR) (Befragung, Amtsbericht) sowie von H. und I. (Betriebsanleitung eines Traktors) erforderlich. Bezüglich der Haftungsvoraussetzungen ist in antizipierter Beweiswürdigung auf die Abnahme zusätzlicher Beweise zu verzichten. Diese könnten am Ergebnis nichts ändern. Somit sind keine Partei- und Zeugenbefragungen durchzuführen, ist kein Augenschein vorzunehmen und sind keine Gutachten oder weitere Unterlagen einzuholen. Die betreffenden Beweisanträge werden abgewiesen. - 16 -