In diesem Sinne ist der vom Kläger geltend gemachte entgangene Gewinn von rund Fr. 3'500.00 pro ha und Jahr rein hypothetisch (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 16. Februar 2022, wo er auf vorzeitige Auflösungen von Pachtverträgen verwies). Der Kläger kann nicht darlegen, dass sein Vermögen im Falle der Verpachtung von Landwirtschaftsland einen höheren Stand aufweisen würde als ohne.