Die Pacht von Landwirtschaftsland wäre vielmehr Voraussetzung dafür gewesen, dass der Kläger eine landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit überhaupt erst hätte aufnehmen können. Unter diesen Umständen erscheint es bloss theoretischer Natur, dass dem Kläger – mangels Pachtland – ein üblicherweise zu erzielender Gewinn entging. Die Schadensberechnung des Klägers fusst nicht auf einem ausreichend konkreten Fundament. Dieser - 13 -