Im Falle der Pacht von Gemeindeland hätte der Kläger somit Bruttoeinnahmen von insgesamt Fr. 658'400.00 erzielt. Das Kriterium der Standardarbeitskraft wäre erfüllt und er wäre direktzahlungsberechtigt gewesen. Somit - 12 - seien ihm zusätzlich Fr. 8'370.00 an Direktzahlungen entgangen. Es könne – wie dies bei der vorzeitigen Auflösung von Pachtverträgen gehandhabt werde – von einem entgangenen Gewinn von rund Fr. 3'500.00 pro ha und Jahr ausgegangen werden.