In der vegetationsfreien Zeit hätte er Schweinemast betrieben (50 Freilandschweine). Die Mastschweine hätte er direkt an den Konsumenten oder einen örtlichen Abnehmer verkauft. Ausgehend von 90 kg Fleisch pro Schwein und einem Verkaufspreis von Fr. 15.00 pro kg ergebe sich daraus ein Ertrag von Fr. 67'500.00. Ergänzend hätte er auf Feldrandkompostierung sowie sozialtherapeutische Angebote im Bereich der Jugend-, Alten- und Behindertenbetreuung gesetzt. Damit hätte er Einnahmen von jeweils Fr. 10'000.00 generiert. Im Falle der Pacht von Gemeindeland hätte der Kläger somit Bruttoeinnahmen von insgesamt Fr. 658'400.00 erzielt.