3.2. Der Kläger macht geltend, im Falle der Verpachtung von Gemeindeland hätte er auf einer Fläche von 3,5 ha Salate, Bohnen, Fenchel, Blumenkohl und Erdbeeren angebaut. Das Gemüse hätte er direkt gewinnbringend verkauft. Auf 1,5 ha hätte er 225'000 Stk. Salate setzen können; diese hätten bei einem Verkaufspreis von Fr. 1.60 pro Stück Buttoeinnahmen von Fr. 360'000.00 eingebracht. 6 t Bohnen hätten auf einer Fläche von 0,5 ha angebaut werden können; mit einem Verkaufspreis von Fr. 7.00 pro kg hätte er damit einen Ertrag von Fr. 42'000.00 brutto generiert.