d und e Informationsreglement). Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, das vorliegende Urteil im Dispositiv in nicht anonymisierter Form (während 30 Tagen seit der Eröffnung) auf der Kanzlei des Verwaltungsgerichts einzusehen (vgl. § 5 Abs. 1 des Informationsreglements). Ab dem Jahre 2022 werden nahezu sämtliche Entscheide des Verwaltungsgerichts anonymisiert auf einem Web-Portal veröffentlicht.