1.4. Der Kläger bemängelte, die verwaltungsgerichtliche Verhandlung sei auf der Homepage der Gerichte Kanton Aargau nicht publiziert worden. Er verlangte eine "Nachbesserung", eventuell sei die Verhandlung im Internet erneut anzukündigen und zu wiederholen (vgl. Plädoyer und Protokoll der Verhandlung vor Verwaltungsgericht vom 16. Februar 2022).