3. Der Gemeinderat vertritt in der Stellungnahme vom 25. Oktober 2021 die Ansicht, dass die (Staatshaftungs-)Klage infolge seines Beschlusses vom selben Datum gegenstandslos geworden sei. Damit hat der Gemeinderat das Gesuch des Klägers vom 20. August 2018 um Zuteilung von Pachtland der Ortsbürgergemeinde nachträglich abgewiesen.