7. Das Verwaltungsgericht hat am 16. Februar 2022 eine öffentliche Verhandlung durchgeführt und A. angehört. Die Ortsbürgergemeinde Q. hat auf eine Teilnahme verzichtet. Im Anschluss hat das Verwaltungsgericht den Fall beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: