5. A. hielt in der Eingabe vom 22. November 2021 an der verwaltungsrechtlichen Klage fest und teilte mit, er habe gleichentags bei der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) Beschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderats vom 25. Oktober 2021 erhoben. 6. In der Eingabe vom 12. Januar 2022 bestand A. auf der Durchführung einer öffentlichen Verhandlung. Am 4. und 7. Februar 2022 reichte er weitere Stellungnahmen ein.